Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages zwischen Light Fashion Schweiz GmbH (nachfolgend Light Fashion) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch Light Fashion. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Light Fashion und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebote, Bestellungen

Die Angebote von Light Fashion sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Light Fashion und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Light Fashion den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Light Fashion ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.

2. Preise

Die Preise verstehen sich netto ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird nicht berechnet und bei allfälliger Rücksendung auch nicht gutgeschrieben. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten für Spezialprodukte gehen zu Lasten des Bestellers und werden gesondert verrechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge für Werkzeuge, Formen und Muster verstehen sich als Anteilskosten; die betreffenden Gerätschaften verbleiben im alleinigen Eigentum von Light Fashion.

Sollten die Preise für den Warenversand in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10% ändern, behält sich Light Fashion vor, diese Mehrkosten oder einen Teil davon an den Besteller weiter zu verrechnen. 

3. Preisempfehlung

Von Light Fashion publizierte Preisempfehlungen (Print, Internet, etc.) dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

4. Versand und Versandkosten

Versandvorschriften des Bestellers sind für Light Fashion nur verbindlich, wenn Light Fashion diese schriftlich bestätigt hat. Versandkosten für Spezialanfertigungen können dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Bei Standardprodukten wird dem Besteller für Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 1‘000.– ein Versandkostenanteil von CHF 50.– berechnet. Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von CHF 1‘000.– erfolgen franko Besteller. Für Direktsendungen (Lieferungen an Verbraucher im Auftrag des Bestellers) kann ein Zuschlag von CHF 45.– erhoben werden. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Warensendung mittels Spezialtransport versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Light Fashion bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von Light Fashion abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

5. Lieferfristen

Light Fashion wird die zugesicherte Lieferwoche nur einhalten, wenn der Besteller seinen Pflichten nachkommt und die erforderlichen Unterlagen, Daten und Anzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt bei Light Fashion eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist Light Fashion nicht länger an eine vereinbarte Lieferfrist gebunden. Der jeweils angegebene Liefertermin bezieht sich auf die gesamte Kalenderwoche. Light Fashion kann den tatsächlichen Liefertermin innerhalb der entsprechenden Kalenderwoche frei wählen. Ein Rücktrittsrecht sowie Schadenersatzansprüche des Bestellers gestützt auf die Nichteinhaltung eines Liefertermins / einer Lieferfrist werden ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von Light Fashion verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins / einer Lieferfrist besteht, liefert Light Fashion, sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Light Fashion berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Umfang der Lieferungen

Light Fashion ist zu Teillieferungen berechtigt. Light Fashion behält sich Mehr- oder Minderliefermengen vor. Diese Toleranz hat auch für Teillieferungen Gültigkeit.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Herstellerwerk von Light Fashion auf den Besteller über.

8. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen

Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Light Fashion schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Light Fashion verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe kostenfrei zu ersetzen. Der Ersatz bezieht sich ausschliesslich auf die von Light Fashion gelieferten Waren (Leuchten, Leuchtmittel und Treiber), Aufwendungen für Arbeitszeiten z. B. vom Elektriker etc. sind nicht Bestandteil der Gewährleistungund werden nicht vergütet.  Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel nicht gutgeschrieben und die Ersatzware auch nicht neu fakturiert.  Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: - Materialstärken und Gewichten, – kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Light Fashion. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet. Für Waren, welche direkt zum Elektriker (ins Lager oder auf die Baustelle) geliefert werden, übernimmt der Elektriker mit Unterschrift der Speditionspapiere die volle Verantwortung für Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand. Allfällige Transportschäden und / oder Fehlmengen müssen sofort auf den Lieferpapieren vermerkt und Light Fashion angezeigt werden. Nach Übergabe festgestellte Schäden und / oder Fehlmengen können nicht mehr reklamiert werden. 

9. Rücksendungen

Rücksendungen von neuwertiger, ungebrauchter Hardwarekomponenten in Originalverpackung (nicht beklebt, beschriftet, programmiert oder beschädigt) werden ohne vorherige Rücksprache mit Light Fashion nicht entgegengenommen. Entstehender Aufwand wird bei einer allfälligen Gutschrift in Abzug gebracht.

10. Haftung

Light Fashion haftet dem Besteller für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

11. Muster

Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche speziell für den Kunden hergestellt werden, deren Herstellung einen Werkzeugbau bedingt oder die nicht mit einer konkreten Offertstellung zusammenhängen. Die für die Herstellung von Werkzeugen in Rechnung gestellten Beträge sind als Anteilskosten zu verstehen. Ihre Bezahlung gibt dem Besteller keinen Anspruch auf die Auslieferung der betreffenden Werkzeuge. Die Werkzeuge verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von Light Fashion und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt in jedem Fall Eigentum von Light Fashion bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Light Fashion ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

14. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum für Vorauszahlungen und 30 Tage ab Rechnungsdatum für alle übrigen Zahlungen. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist Light Fashion berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

15. Anwendbares Recht

Die Vertragsverhältnisse zwischen Light Fashion Schweiz GmbH und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.

16. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Light Fashion Schweiz GmbH.

Januar 2020

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Tel. +41 41 790 90 59
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